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Niederlassungsbewilligung Künstler – keine Unterhaltsdeckung durch Mieteinnahmen.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6844Jus-Extra VwGH-A 2020, 4 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 43a Abs 1 Z 2 NAG

§ 43a Abs 1 Z 2 NAG kann keine Differenzierung dahingehend entnommen werden, dass Einkünfte, die nicht aus künstlerischer Tätigkeit bezogen werden, dann für die Unterhaltsdeckung im Sinn des § 43a Abs 1 Z 2 NAG herangezogen werden können, wenn sie nicht aus einer Erwerbstätigkeit, sondern aus anderen Bezugsquellen (wie etwa hier aus Mieteinnahmen) stammen.

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