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Herkunft der Mittel zur Terrorismusfinanzierung gleichgültig.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5431Jus-Extra OGH-St 2019, 15 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 278d StGB

Vermögenswerte iSd § 278d StGB sind mit Blick auf Art 1 Z 1 des Terrorismusfinanzierungs-Übk BGBL III 2002/102 („finanzielle Mittel“) alle Arten von Vermögenswerten, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind.

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