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Eine Wohnstätte iSd § 129 StGB muss nicht aktuell auch bewohnt werden.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5432Jus-Extra OGH-St 2019, 15 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 129 StGB

Für die Beurteilung eines Gebäudes als Wohnstätte genügt es, wenn dieses auch nur vorübergehend bewohnt wird, eine Nutzung zu Wohnzwecken gerade im Zeitpunkt des Diebstahls ist insoweit nicht erforderlich.

OGH, 28.08.2019, 13 Os 53/19x
(RS0132766)

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