§ 22a PatG
Bei einem Verfahrenspatent ist die Reihenfolge prima vista so zu lesen, wie die Schritte angeführt sind, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird.
OGH, 08.07.2019, 4 Ob 71/19y
§ 22a PatG
Bei einem Verfahrenspatent ist die Reihenfolge prima vista so zu lesen, wie die Schritte angeführt sind, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird.
OGH, 08.07.2019, 4 Ob 71/19y