§ 31 Abs 5 Sbg ROG 2009
Vom Ausnahmetatbestand des § 31 Abs 5 ROG 2009 (Wohnungen in Betrieben zur gewerblichen Beherbergung) wird nur die touristische Verwendung solcher Wohnungen erfasst, die sich in einem Gebäude befinden, in welchem ohnehin schon ein Beherbergungsbetrieb angesiedelt ist.