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Traktionserbringer.

5. OGH – Zivilsachen90.03 EKHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6582Jus-Extra OGH-Z 2019, 23 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 5 Abs 1 EKHG

Der Traktionserbringer, der das Triebfahrzeug einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Verwendung als Traktionsmittel zur Verfügung stellt, ohne auf dessen Einsatz weiteren Einfluss nehmen zu können, ist kein Betriebsunternehmer iSv § 5 Abs 1 EKHG.

OGH, 28.03.2019, 2 Ob 34/18s

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