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Kein Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres.

5. OGH – Zivilsachen72.01 FHStGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6581Jus-Extra OGH-Z 2019, 23 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 18 Abs 4 FHStG

§ 18 Abs 4 FHStG räumt keinen, das Ermessen der Studiengangsleitung ausschließenden unbedingten Rechtsanspruch auf Wiederholung eines Studienjahres ein.

OGH, 13.06.2019, 4 Ob 93/19h

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