§ 8 Abs 3 MRG
Begehren auf Ersatz von Ansprüchen nach § 8 Abs 3 MRG sind an den Vermieter und nicht an die Eigentümergemeinschaft zu richten.
OGH, 17.01.2019, 5 Ob 165/18b
§ 8 Abs 3 MRG
Begehren auf Ersatz von Ansprüchen nach § 8 Abs 3 MRG sind an den Vermieter und nicht an die Eigentümergemeinschaft zu richten.
OGH, 17.01.2019, 5 Ob 165/18b