§ 32 Dienstpragmatik der NÖ Landesbeamten
Für die Erteilung von Anordnungen, die auf die Einschränkung der Verfügungsmöglichkeiten des Revisionswerbers über landwirtschaftliche Vermögenswerte
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§ 32 Dienstpragmatik der NÖ Landesbeamten
Für die Erteilung von Anordnungen, die auf die Einschränkung der Verfügungsmöglichkeiten des Revisionswerbers über landwirtschaftliche Vermögenswerte
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