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Mündliche Verhandlung auch im Suspendierungsverfahren.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6661Jus-Extra VwGH-A 2019, 17 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 94 Wr Dienstordnung

Dem Disziplinarbeschuldigten ist auch im Suspendierungsverfahren grundsätzlich ein Recht darauf zuzuerkennen, dass seine Angelegenheit in einer mündlichen Verhandlung vor dem in der Sache entscheidenden Gericht erörtert wird.

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