10 Verfassungsrecht
Morales, Marίa Jesús Garcίa, Bundeszwang und Sezession in Spanien: Der Fall Katalonien (DÖV 2019, 1).
Die spanische Zentralregierung hat am 27. Oktober 2017 in Katalonien den Art 155 der spanischen Verfassung (im Folgenden: SP) angewendet, der der deutschen Bestimmung des Art 37 GG über den Bundeszwang entspricht. Art 155 SP wurde erstmalig angewendet, was eine Neuheit darstellt. Die Anwendung erfolgte zudem anlässlich einer der größten Krisen, die einen Staat nur treffen kann, nämlich anlässlich eines Sezessionsversuchs. Dabei handelt es sich aus verfassungsvergleichender Perspektive zugleich auch um einen singulären Fall. Denn obgleich die meisten Verfassungen föderaler und regionaler Systeme für kritische Fälle Zwangsmaßnahmen vorsehen, werden diese nie oder nur selten angewendet. Im vorliegenden Beitrag soll untersucht werden, warum, wofür und wie Art 155 SP angewendet wurde. Das Resultat der 281 Tage Bundeszwang in Spanien ist, dass der Katalonien-Konflikt nicht gelöst werden konnte.