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Umrechungskurs bei Kapitalabfindung aus Schweizer Altersvorsorge.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6617Jus-Extra VwGH-A 2019, 6 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 73a ASVG

Wird eine ausländische Rente bezogen, die ua vom Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 und 987/2009 erfasst ist, so ist – wenn ein Anspruch des Beziehers der ausländischen Rente auf Leistungen der (österreichischen) Krankenversicherung besteht – gemäß § 73a Abs 1 ASVG auch von dieser ausländischen Rente ein Krankenversicherungsbeitrag nach § 73 Abs 1 ASVG zu entrichten.

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