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Verbindlichkeit der A 1-Bescheinigung.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6618Jus-Extra VwGH-A 2019, 6 Heft 387 v. 1.1.2019

Art 12 Abs 1 VO (EG) 883/2004

Eine vom zuständigen Träger eines Mitgliedstaats aufgrund von Art 12 Abs 1 der VO (EG) 883/2004 in der durch die VO (EU) 1244/2010 geänderten Fassung ausgestellte A 1-Bescheinigung ist – abgesehen von den Fällen des Betrugs oder des Rechtsmissbrauchs – nicht nur für die Träger des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auch für die Gerichte dieses Mitgliedstaats verbindlich.

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