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Nur im Falle eines Beweisverfahrens im Rechtsmittelverfahren Verpflichtung zur „Ermittlung“ „im Hauptverfahren“.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5350Jus-Extra OGH-St 2019, 3 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 2 Abs 2 StPO, § 3 Abs 2 StPO, § 473 StPO

Die StPO verlangt – im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR – in Betreff mangelnder Bedenken an im Urteil erster Instanz enthaltenen Feststellungen keine über § 270 Abs 2 Z 5 (§ 489 Abs 1 zweiter Satz [§ 474]) StPO hinausgehenden Erwägungen.

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