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Beweis für Bestehen einer ausländischen Lenkberechtigung kann nicht durch Beobachtungsfahrt erbracht werden.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrs- und KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6551Jus-Extra VwGH-A 2018, 39 Heft 385 v. 1.10.2018

§ 23 Abs 3 FSG

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