vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung der Eintrittsvoraussetzungen.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MietrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6393Jus-Extra OGH-Z 2018, 24 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 30 Abs 2 Z 5 MRG

Im gerichtlichen Aufkündigungsverfahren nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG sind die Eintrittsvoraussetzungen für jede potenziell eintrittsberechtigte Person konkret zu prüfen. Die gerichtliche Prüfung wird dabei durch die Einwendungen begrenzt. Sie erfasst nicht auch dritte Personen, deren mögliche Eintrittsrechte nicht zum Gegenstand der Einwendungen gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte