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Keine Rückkehrentscheidung vor Entscheidung über internationalen Schutz.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6470Jus-Extra VwGH-A 2018, 22 Heft 382 v. 1.6.2018

§ 52 Abs 9 FPG

Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung ohne eine Feststellung nach § 52 Abs 9 FPG kommt – außer im Fall, dass die Feststellung aus vom Fremden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist – auf Grund des vom Gesetzgeber seit 1.1.2014 geschaffenen Systems nicht in Betracht. Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz ist grundsätzlich nicht zulässig.

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