§ 3 Tir BergsportführerG
Das in § 3 Abs 1 und 2 TBSFG als Tätigkeitsbereich der Berg- und Schiführer umschriebene Aufgabengebiet umfasst auch die Tätigkeit eines Bergwanderführers. In der Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist daher gleichzeitig die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer zu sehen.