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Entschuldbarer Rechtsirrtum nach Einstellung des Strafverfahrens bei Vortat.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6450Jus-Extra VwGH-A 2018, 17 Heft 381 v. 1.5.2018

§ 5 Abs 2 VStG

Nach der Rsp setzt der Verbotsirrtum iSd § 5 Abs 2 VStG voraus, dass demjenigen, der sich auf diesen beruft,

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