§ 167 Abs 3 ABGB
Die Entgegennahme einer einmaligen Unterhaltsvorauszahlung für mehrere Jahre durch den gesetzlichen Vertreter überschreitet den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb des Kindes und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
OGH, 24.05.2017, 1 Ob 44/17b