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Kfz mit ausländischem Kennzeichen, Verwendung im Inland.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6399Jus-Extra VwGH-A 2018, 7 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 82 Abs 8 KFG

Für die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen und mit dem dauernden Standort im Inland durch Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland ist gemäß § 82 Abs 8 KFG idF BGBl I 2014/26 auf die erstmalige Einbringung in das Bundesgebiet abzustellen und es wird die Monatsfrist durch eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet nicht unterbrochen.

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