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„Fixie-Bike“: starre Nabe ist keine Bremsvorrichtung.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6398Jus-Extra VwGH-A 2018, 6 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 1 Abs 1 Z 1 FahrradV

Bei einer Bremsvorrichtung iSd § 1 Abs 1 Z 1 FahrradV muss es sich um einen eigenen Ausrüstungsgegenstand am Fahrrad handeln, der – wie schon aus dem Begriff „Bremsvorrichtung“ ableitbar ist – ausschließlich dem Bremsen eines Fahrrades dient. Die starre Nabe ist primär als Antriebsmechanismus

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