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Nachbarrecht auf Einhaltung des Abstands.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6405Jus-Extra VwGH-A 2018, 8 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 79 Abs 5 BO für Wien

Bei einem Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet kommt dem Nachbarn, dessen Grundstück dem Baugrundstück gegenüber liegt und von diesem durch einen Aufschließungsweg getrennt ist, ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des in § 79 Abs 5 BO normierten Abstandes von 4 m zur Achse des Aufschließungsweges zu.

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