Stmk BauG
Die Rsp des VwGH, wonach es im Zusammenhang mit Nachbarrechten nach der BO für Wien irrelevant ist, wer Bauwerber, Eigentümer der Bauliegenschaft oder Antragsteller ist und den Nachbarn in Bezug auf den Bauwerberwechsel kein Mitspracherecht zukommt, ist auf die Rechtslage nach dem Stmk BauG übertragbar.