§ 24 Abs 1 StbG 1925
§ 24 Abs 1 StbG 1925 erfasst (nur) jene Personen, die durch die sogenannten „Minderheitenschutzverträge“ die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, nicht aber Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft durch Art 70 StV von St. Germain verloren haben.