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Rückkehrentscheidung, begünstigte Drittstaatsangehörige.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6378Jus-Extra VwGH-A 2018, 2 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 52 Abs 2 FPG

Gegen begünstigte Drittstaatsangehörige kommt die Erlassung einer Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs 2 FPG nicht in Betracht.

Hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Verwaltungssache durch Entscheidungen über den (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz und die damit von der Behörde nach § 10 AsylG 2005 und § 52 Abs 2 FPG verbundenen Aussprüche begrenzt, so überschreitet das BVwG mit einer Entscheidung über eine Ausweisung nach § 66 FPG die durch den Bescheid festgelegte Verwaltungssache.

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