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Tatsachen- und Rechtsfragen bei der Fragestellung an Geschworene.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5179Jus-Extra OGH-St 2017, 14 Heft 376 v. 1.10.2017

§ 312 StPO, § 313 StPO, § 314 StPO

Gegenstand der Fragestellung an die Geschworenen können nur (für die Strafbarkeit und die Subsumtion entscheidende) Tatsachen sein. Rechtsfragen sind nur dann in die Fragestellung aufzunehmen, wenn materielle Strafausschließungsgründe betroffen sind.

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