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Gewinnfreibetrag (investitionsbedingter), Antragstellung, zeitliche Begrenzung.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3314Jus-Extra VwGH-F 2017, 24 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 10 Abs 7 EStG 1988

Während der „Grundfreibetrag“ nach § 10 EStG 1988 (in der für das Streitjahr 2011 anwendbaren Fassung BGBl I 76/2011) von Amts wegen zu berücksichtigen ist, ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nach § 10 Abs 7 EStG 1988 geltend zu machen.

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