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Gesetzesbeschwerde.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6212Jus-Extra OGH-Z 2017, 25 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 528b ZPO, § 57a Abs 6 VfGG, § 62a Abs 6 VfGG

Bei vernünftiger Betrachtungsweise muss dem Gesetzgeber zugesonnen werden, dass er mit den Regelungen zur Gesetzesbeschwerde ein funktionierendes und von gegenseitigem Respekt getragenes System des Zusammenwirkens vom Verfassungsgerichtshof

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