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Veräußerung der Sache, Einstellung des Exekutionsverfahrens, Antragsrecht des Masseverwalters.

5. OGH – Zivilsachen23.01 InsolvenzrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6213Jus-Extra OGH-Z 2017, 26 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 120a IO

Der Masseverwalter hat kein Recht, bei Veräußerung der Sache gemäß § 120a Abs 2 IO die Einstellung eines Exekutionsverfahrens zu beantragen, weil die Einstellung nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur auf Ersuchen des Insolvenzgerichts zu erfolgen hat.

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