vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gezielter Schuss auf einen Beamten ist Gewaltanwendung, auch wenn das Ziel verfehlt wird.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5142Jus-Extra OGH-St 2017, 9 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 269 StGB

Die Abgabe eines gezielten Schusses auf einen Beamten stellt Gewaltanwendung und nicht gefährliche Drohung iSd § 269 StGB dar, auch wenn das Ziel verfehlt wird.

OGH, 05.04.2017, 15 Os 18/17h
(RS0131380)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte