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Technische Hilfsmittel des Schriftführers unterliegen nicht dem Recht der Beteiligten auf Wiedergabe des Inhalts einer Tonaufnahme nach § 271 Abs 6 erster Satz StPO.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5138Jus-Extra OGH-St 2017, 8 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 271 Abs 2 StPO, § 271 Abs 4 StPO, § 271 Abs 5 StPO, § 271 Abs 6 StPO

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