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Verkehrsunfall im Ausland, Geltendmachung von Direktansprüchen eines Geschädigten.

5. OGH – Zivilsachen29.01 Völkerrechtliche Verträge – ZivilrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6197Jus-Extra OGH-Z 2017, 21 Heft 373 v. 1.6.2017

Art 9 HStVÜ

Das nach Art 9 HStVÜ berufene Recht entscheidet, ob der Geschädigte seine nach dem Deliktsstatut zu beurteilenden Schadenersatzansprüche unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend machen kann. Wie weit die Deckungspflicht des Versicherers reicht, ist nach dem Statut des Versicherungsvertrags zu beurteilen.

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