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Vorlage des Jahresabschlusses.

5. OGH – Zivilsachen23.03 UGBSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6196Jus-Extra OGH-Z 2017, 21 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 285 Abs 1 UGB

Trotz eines Schuldenregulierungsverfahrens eines vertretungsbefugten Organs kann dieses weiterhin durch Zwangsstrafverfügungen zur Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft verhalten werden.

OGH, 27.02.2017, 6 Ob 20/17k

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