§ 41a Abs 10 NAG
Der Begriff „Pflegeeltern“ im § 41a Abs 10 NAG ist im Sinn der einschlägigen Regelungen des ABGB zu verstehen. Einer Beurteilung des Vorliegens einer Pflegeelternschaft nach den Bestimmungen des ABGB steht auch nicht entgegen, wenn es sich bei dem Minderjährigen nicht um einen österreichischen Staatsangehörigen handelt.