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Waldbrand, Kostenersatz des Bundes.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6263Jus-Extra VwGH-A 2017, 14 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 16 Stmk WaldschutzG

Ist der eingetretene Wertverlust von bei der Waldbrandbekämpfung eingesetzten Einrichtungen oder Geräten bereits ausgeglichen (insbesondere durch die Leistung eines hiezu schuldrechtlich verpflichteten Dritten, zB einer Versicherung), liegen keine ersatzfähigen „Kosten“ iSd § 16 Abs 1 Z 2 leg cit mehr vor.

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