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Verabreichung eines nicht zugelassenen Arzneimittels.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6264Jus-Extra VwGH-A 2017, 14 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 49 Abs 1 ÄrzteG

I. Die Verabreichung eines nicht zugelassenen Arzneimittels durch einen Arzt stellt für sich allein keine Verletzung der ärztlichen Pflichten des § 49 Abs 1 ÄrzteG dar.

II. Den Bestimmungen des AMG kann ein den behandelnden Arzt treffendes generelles Anwendungsverbot nicht zugelassener Arzneimittel nicht entnommen werden.

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