vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Relevanter Zeitraum bei Art 6 Abs 1 MRK.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5132Jus-Extra OGH-St 2017, 8 Heft 373 v. 1.6.2017

Art 6 Abs 1 MRK

Die Garantie des Art 6 Abs 1 EMRK bezieht sich in Bezug auf Strafverfahren auf die Angemessenheit der Frist zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen von dem gegen ihn geführten Verfahren und der letzten und rechtskräftigen Entscheidung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte