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Gerichtszuständigkeit kraft subjektiver Konnexität im Finanzstrafverfahren.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5133Jus-Extra OGH-St 2017, 8 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 53 Abs 3 FinStrG

Die Begründung der Gerichtszuständigkeit kraft subjektiver Konnexität (§ 53 Abs 3 StPO) setzt ein vom selben Angeklagten begangenes, nach § 53 Abs 1 oder Abs 2 FinStrG (originär) vom Gericht zu ahndendes Finanzvergehen voraus.

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