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Wasseranlagen im Zuständigkeitsbereich mehrerer VwG, Zuständigkeit.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6240Jus-Extra VwGH-A 2017, 10 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 101 WRG, § 3 VwGVG

I. § 101 Abs 5 WRG stellt eine von § 3 VwGVG abweichende Regelung dar.

II. Erstreckt sich ein Wasserbau ausschließlich auf Flächen der Bundesländer OÖ und NÖ, bestimmt sich die Zuständigkeit des VwG nach § 101 Abs 5 WRG und nicht nach der Zweifelsregel des § 3 Abs 3 VwGVG.

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