vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitteilung der Schulleitung über Nichtbeurteilung, kein Widerspruch.

3. VwGH – Administrativrecht70 SchulenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6239Jus-Extra VwGH-A 2017, 10 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 71 Abs 2 lit f SchUG 1986

I. Das SchUG 1986 sieht einen Widerspruch (lediglich) gegen die Entscheidung, dass ua eine Reifeprüfung nicht bestanden worden ist, vor (§ 71 Abs 2 lit f SchUG 1986). Dem Widerspruch unterliegt sohin die vom Vorsitzenden der Prüfungskommission getroffene Entscheidung über die Gesamtbeurteilung der abschließenden Prüfung iSd § 38 Abs 6 Z 4 legcit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte