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Beherbergungsbetrieb, Begriff.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6229Jus-Extra VwGH-A 2017, 8 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 1 MeldeG 1991

I. Der Begriff des „Beherbergungsbetriebes“ in § 1 Abs 3 MeldeG ist weiter als jener der gastgewerblichen Beherbergung in § 111 Abs 1 Z 1 GewO. Liegt eine gewerbsmäßige Beherbergung und keine bloße Zurverfügungstellung von Wohnräumen vor, sind die Kriterien für das Vorliegen eines Beherbergungsbetriebes iSd MeldeG jedenfalls erfüllt.

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