vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiedereinsetzung, maßgebliche Rechtslage.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6226Jus-Extra VwGH-A 2017, 7 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 71 AVG

Zur Beurteilung eines Antrages auf Wiedereinsetzung ist die Rechtslage heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der allfälligen Versäumung der in Rede stehenden Prozesshandlung (hier: Erhebung der Berufung) in Geltung stand.

VwGH, 16.12.2016, Ra 2014/02/0150

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte