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Selbstverwaltungskörper, eigener Wirkungsbereich/Aufsicht, Zuständigkeit des BVerwG.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6223Jus-Extra VwGH-A 2017, 7 Heft 371 v. 1.3.2017

Art 131 Abs 2 B-VG

I. Da es sich bei der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten um Selbstverwaltungskörper handelt, fällt die Überprüfung von hoheitlichen Entscheidungen im Rahmen deren eigenen Wirkungsbereiches in die Zuständigkeit des jeweiligen LVwG.

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