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Gegendarstellungsverfahren, Zeitpunkt der Veröffentlichung und fortgesetztes Verfahren.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5113Jus-Extra OGH-St 2017, 3 Heft 370 v. 1.2.2017

§ 15 Abs 5 MedienG, § 16 Abs 2 MedienG, § 466 Abs 4 StPO

Die Besonderheit des Gegendarstellungsverfahrens, dass eine Veröffentlichung noch vor Rechtskraft des Urteils erfolgen muss, gilt – infolge Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung – nur für das befristete Verfahren, infolge §§ 466 Abs 4, 489 Abs 1 StPO iVm § 14 Abs 3 MedienG aber nicht für das fortgesetzte Verfahren.

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