vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnungseigentum, Rangordnung für die beabsichtigten Einräumung von Wohnungseigentum, Eintragung der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum, Antragslegitimation.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6120Jus-Extra OGH-Z 2017, 3 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 40 WEG, § 42 WEG

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, gemäß § 42 Abs 2 WEG im Rang der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG zu beantragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte