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Aufenthaltsrecht nach Scheidung, Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6204Jus-Extra VwGH-A 2017, 2 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 51 NAG, § 54 NAG

Das Aufenthaltsrecht gemäß § 54 Abs 5 NAG kommt nach einer Scheidung lediglich dann zu, wenn der Drittstaatsangehörige nachweist, dass er in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständiger gem § 51 Abs 1 Z 1 NAG ist bzw über ausreichende Existenzmittel und

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