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Verlustvortrag, Vererblichkeit.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3246Jus-Extra VwGH-F 2017, 2 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 18 Abs 6 EStG 1988, § 19 Abs 1 BAO

Die Frage, ob eine steuerrechtliche Position einen Vermögenswert verkörpert, bestimmt sich danach, ob diese Position nach den Bestimmungen des Steuerrechts übertragbar ist. Diese Frage ist nicht nach der Gesamtrechtsnachfolgeregelung des § 19 Abs 1 BAO, sondern materienspezifisch steuerrechtlich zu lösen (vgl Hohenwarter-Mayr, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, in Holoubek/Lang, Die allgemeinen Bestimmungen der BAO, 355 ff, 372).

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