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Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag, Kenntnis des Antragstellers maßgeblich.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 FinanzverfahrenSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3245Jus-Extra VwGH-F 2017, 1 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 303 BAO, § 201 BAO, § 108c EStG 1988

Die Festsetzung einer Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988 kann, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung iS des § 201 Abs 1 BAO als „nicht richtig“ erweist, gem § 201 Abs 2 Z 3 leg cit dann erfolgen, „wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden“.

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