§ 303 BAO, § 201 BAO, § 108c EStG 1988
Die Festsetzung einer Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988 kann, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung iS des § 201 Abs 1 BAO als „nicht richtig“ erweist, gem § 201 Abs 2 Z 3 leg cit dann erfolgen, „wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden“.