§ 36 lit e KFG 1967, § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967
Bei mehrfachem Verwenden eines KFZ ohne dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes handelt es sich nicht um ein Dauerdelikt.
§ 36 lit e KFG 1967, § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967
Bei mehrfachem Verwenden eines KFZ ohne dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes handelt es sich nicht um ein Dauerdelikt.